Neues Winterdienst-Konzept: Testweise Salz auf Radwegen

Der Bauausschuss hat am Dienstag, 7.11.2023, grünes Licht für deutliche Verbesserungen beim Winterdienst gegeben. In zwei Pilotversuchen soll Salz statt Splitt auf Radwegen eingesetzt werden und so der Radverkehr sicherer gemacht werden.

Beim Pressetermin zum neuen Winterdienst-Konzept (v.l.n.r.): Florian Paul, Radbeauftragter der Stadt München, Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer und Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München

Bisher wurde auf Radwegen bei Schneefall aus Sorge um Bäume und Grünflächen kein Salz, sondern nur Splitt eingesetzt, doch darüber gab es immer wieder Beschwerden. Splitt verfügt nur über eine eingeschränkte Griffigkeit und auf Rollsplitt rutschen Radfahrende oft weg. Die Stadt will daher jetzt in zwei Pilotversuchen auch den Einsatz von Salz testen.

Lob des ADFC München für die Verbesserung
Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München: „Wir freuen uns, dass die Empfehlungen von ADFC und Radentscheid beim Baureferat auf offene Ohren gestoßen sind und der Winterdienst gemeinsam weiterentwickelt werden konnte. Für die Radfahrenden wird sich auf den Teststrecken eine deutliche Verbesserung ergeben. Der Einsatz von Salz auf Radwegen ist auf manchen Strecken unerlässlich, um Radfahren auch im Winter sicher und attraktiv zu machen. Dort, wo keine Grünflächen oder Bäume zu Schaden kommen, sollte das Salzen der Radwege gut möglich sein. Denn es ist nicht die Kälte, die Menschen vom Radfahren abhält, sondern die Gefährdung auf glatten Wegen. Das Pilotprojekt ist ein großer Schritt zu mehr Sicherheit, und wir sind optimistisch, dass wir den Winterdienst gemeinsam mit dem Baureferat weiter optimieren können.“

Mit den beiden Pilotversuchen hat das Baureferat auch auf die ADFC-Winterdienst-Umfrage reagiert, die wir im März der Behörde vorgestellt haben.  

Der erste Versuch erprobt den Einsatz von Feuchtsalz bzw. Sole auf sieben Fahrradstraßen
in Verbindung mit einer effektiven Schnee- und Schneematschräumung. Er soll schon in diesem Winter starten. Hier wurde bislang oft gar nicht geräumt, da es sich um Nebenstraßen handelt.

Auf diesen Fahrradstraßen soll der Pilotversuch stattfinden:

  • Erika-Mann-Straße und Bernhard-Wicki-Straße zwischen Donnersbergerbrücke und Hackerbrücke
  • Clemensstraße zwischen Winzererstraße und Leopoldstraße
  •  Birnauer Straße zwischen Lerchenauer Straße und U-Bahn-Station Petuelring
  • Hansjakobstraße zwischen Baumkirchner Straße und St.-Veit-Straße
  • Theodolindenstraße ab Seybothstraße - Am Perlacher Forst - Säbener Platz - Tegelbergstraße bis Naupliastraße
  • Josef-Retzer-Straße zwischen Bäckerstraße und Weinbergerstraße
  • Marschnerstraße

Hierfür wird Natriumchlorid-Sole verwendet, die sich als das auftauende Mittel mit den geringsten schädlichen Umweltauswirkungen erwiesen hat. Die Stadt wird Salz auch zukünftig nur dort einsetzen, wo das Schmelzwasser über Straßenrinnen und Gullys abläuft und nicht mit Bäumen oder dem Straßengrün in Berührung kommen kann.

Außerdem plant das Baureferat einen zweiten Pilotversuch auf baulichen Radwegen, also Radwegen, die vom Kfz-Verkehr getrennt sind. Auf denen kommt bislang Splitt zum Einsatz. Getestet wird ein Verfahren, bei dem ein Räumfahrzeug den Schnee entfernt, und der Restschnee dann auch mit Sole aufgetaut wird, damit der Radweg frei bleibt.

Für diesen Pilotversuch muss die Stadt allerdings erst neue Räumfahrzeuge anschaffen. Das dauert bis 2024/25, falls es bei den Herstellern keine Lieferengpässe gibt.

Diese baulich getrennten Radwege sollen testweise geräumt werden:

  • Odeonsplatz – Ludwigstraße bis Akademiestraße
  • Grillparzerstraße von Einsteinstraße bis Berg-am-Laim-Straße, sowie die Berg-am-Laim-Straße von Grillparzerstraße bis Schlüsselbergstraße
  • Baldeplatz – Schyrenplatz – Wittelsbacherbrücke - Humboldtstraße bis Pilgersheimer Straße

Die insgesamt zehn Pilotstrecken werden mit einem Schneeflocken-Piktogramm gekennzeichnet.


https://garching.adfc.de/neuigkeit/neues-winterdienst-konzept-testweise-salz-auf-radwegen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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