Willkommen beim ADFC Garching

  • Garching ist eine junge Stadt mit 4 Schulen, vielen Familien, einem großen Industriegebiet und dem Forschungscampus mit seinen Student*innen.
  • Garching will fahrradfreundlicher werden. Jeder soll ohne Angst in die Schule und zum Einkaufen radeln können, viele Studierende und Arbeitende wollen sicher und schnell aus München und Umgebung nach Garching radeln. Der Bau des lange geplanten Fahrradschnellwegs von München zum Campus soll dieses Jahr begonnen werden.
  • Der ADFC Garching ist eine Ortsgruppe des ADFC Kreisverbands München, in dem Stadt und Landkreis zusammengefasst sind. Wir fokussieren uns auf das Radfahren in und um Garching.
  • Garchings Radnetz ist Stückwerk: Es wechselt munter zwischen Radwegen, Fußwegen mit und ohne Freigabe. Wichtige Verbindungen sind ungeteert und ungepflegt. Anzuerkennen sind die Fahrradparkplätze an der U-Bahn, VHS und die Wege nach Ismaning und zu den Badeseen.
  • Aktuell nutzen viele Radfahrer*innen an der Staatsstraße zwischen Auweg und Hüterweg den schmalen Gehweg, das soll verboten werden. Stadt und Land finden keine Lösung. Hier sind wir gefordert.

Unsere Veranstaltungen

Derzeit werden unsere Aktionen über den Ortsgruppenverteiler angekündigt und aktualisiert. Wenn Du diese Informationen willst, schreib bitte eine Mail an den Kontakt. Demnächst werden diese Informationen im Tourenportal verfügbar sein.

  • Stammtisch im Winterhalbjahr jeweils am 2. Montag des Monats
  • Stammtisch im Sommerhalbjahr nach dem Feierabendradeln bei trockenem Wetter im Mühlengarten, bei Nässe im Neuwirt, meist ab 20:00 Uhr

Unsere Touren

Derzeit werden unsere Aktionen über den Ortsgruppenverteiler angekündigt und aktualisiert. Wenn Du diese Informationen willst, schreib bitte eine Mail an den Kontakt. Demnächst werden diese Informationen im Tourenportal verfügbar sein.

  • Feierabendradeln mit anschließendem Stammtisch im Sommerhalbjahr jeden Donnerstag um 18:00 Uhr (meistens) am Maibaum. Das Feierabendradeln dauert ca. 2 Stunden, führt ohne Steigungen über etwa 20 km in der näheren Umgebung. Wir wollen ein bisserl auslüften nach der Arbeit, aber allzu sportlich soll es nicht werden.
  • Tagestouren am 2. Dienstag des Monats, Ersatztermin in der Woche drauf.

Kontakt

zur ADFC Ortsgruppe Garching:  garching [at] adfc-muenchen.de

Neuigkeiten

ADFC Garching Newsletter 2024

Newsletter Archiv des ADFC Garching

ADFC Garching Newsletter 2023

Newsletter Archiv des ADFC Garching

Radfahren in den Medien (Anfang Mai 2024)

Medien berichten regelmäßig über Themen rund um den Radverkehr. Hier gibt's eine Linksammlung zu einer Auswahl wichtiger Beiträge von Mitte April bis Anfang Mai 2024, die das Radfahren in München, bayernweit und bundesweit thematisieren.

ADFC - Radsternfahrt

Sternfahrt 2024: Trotz Winterwetter kamen 5000!

5000 Menschen radelten trotz Hagel, Schneeregen und eisiger Kälte bei der Sternfahrt am 21. April 2024 mit, um für bessere Radverkehrsbedingungen zu demonstrieren. Wir sind alle noch ganz geflasht von der Radsternfahrt! Wir waren so viele!

Radldemo mit Familienspaß in München: Kidical Mass

Kinder aufs Rad, denn Straßen sind für alle da! Fahrt mit bei der Kidical Mass, der Radl-Demo für Kinder und Jugendliche. Sie startet am Sonntag, den 5. Mai, um 15 Uhr am Odeonsplatz.

Das „Losradeln" jetzt als Flyer

13.04.2024

Viele kennen unser altes Magazin „Losradeln" noch, jetzt gibt es zum Saisonstart unserer geführten Radtouren einen gleichnamigen gedruckten Flyer.

Radfahren in den Medien (Mitte April 2024)

Medien berichten regelmäßig über Themen rund um den Radverkehr. Hier gibt's eine Linksammlung zu einer Auswahl wichtiger Beiträge von Anfang bis Mitte April 2024, die das Radfahren in München, bayernweit und bundesweit thematisieren.

Verknüpfung von Rad und ÖPNV

Nachhaltige Mobilitätswirtschaft bringt Jobs und Geld

09.04.2024

Eine Studie zur nachhaltigen Mobilitätswirtschaft zeigt, wie stark die deutsche Wirtschaft von den Unternehmen profitiert: Jobs, Einkommen und Wertschöpfung verdeutlichen den volkswirtschaftlichen Nutzen von Fahrrad, Bus und Bahn und Carsharing.

Klarheit bei Babboe-Rückruf: Zwei weitere Modelle betroffen

08.04.2024

Die Untersuchung der Babboe-Lastenräder ist abgeschlossen und Kund:innen haben nun Klarheit. Zu den vier bislang zurückgerufenen Modellen kommen zwei weitere. Alle Babboe-Räder sollten aber zu einer kostenlosen Inspektion gebracht werden.

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Radtouren

Termine

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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