Radldemo mit Familienspaß in München: Kidical Mass

Kinder aufs Rad, denn Straßen sind für alle da! Fahrt mit bei der Kidical Mass, der Radl-Demo für Kinder und Jugendliche. Sie startet am Sonntag, den 5. Mai, um 15 Uhr am Odeonsplatz.

Wir fordern kinderfreundliche Straßen und Bewegung in der Politik, damit sich auch in München alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Rad bewegen können.

Deshalb veranstalten wir, im Rahmen der weltweiten Kidical Mass Aktionstage, eine entspannte Radtour extra für Kinder, von ganz klein bis ganz groß, über die Straßen Münchens. 

Alle können mitradeln, das Tempo ist gemütlich und die Strecke kurz. 

Start ist 15:00 Uhr am Odeonsplatz, Ziel ist, nach 7,2 km, die nördliche Theresienwiese. Wir fahren mit 6km/h.

Dort gibt es ab 16.30 Uhr für alle Kinder einen Fahrradparcours von der ADFC Radfahrschule und die Erwachsenen können verschiedene Lastenräder vom Lastenradl München e.V.-Projekt "Freie Lastenradl" ausprobieren. Bringt euch gerne ein Picknick mit und lasst die Demo gemütlich ausklingen.

Alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und alle, die gerne mit dem Fahrrad in München unterwegs sind, sind herzlich eingeladen. Bringt viel Musik mit, schmückt die Räder und macht mit uns gemeinsam den Tag für eure Kinder und euch unvergesslich.

Werdet Teil der RADvolution: Die Verkehrspolitik hat schon lange einen Platten: Lärm, Abgase, verstopfte Straßen – und zu wenig Platz für Menschen und fürs Fahrrad. Straßenraum heißt in Deutschland vor allem Autoraum. Aber jetzt stellen wir die Weichen für die Zukunft: Das Fahrrad muss endlich ins Zentrum der Verkehrspolitik rücken, denn ohne Fahrrad können wir die Verkehrswende nicht schaffen. Wir brauchen mehr Platz, mehr Sicherheit für uns und unsere Kinder – und dafür ein mutiges, neues Straßenverkehrsrecht. Keine faulen Kompromisse!

Viva la RADvolution! Im Gesetz. Und auf der Straße. Verkehrswende jetzt! Sichere Radwege für Groß und Klein!

Wir vom Jungen ADFC München freuen uns auf euch!

Helfende Hände gesucht: Wer uns während der Demo unterstützen möchte z.B. beim Ordnen, Spendensammeln etc. meldet sich bitte hier

Flyer und Plakate liegen in der Kiste vorm Radlerhaus, Platenstr. 4 und können 24/7 abgeholt werden.

 

#KidicalMass #StreetsforKids #RADvolution

Die Kidical Mass haben wir als Demonstration bei der Polizei angemeldet, diese begleitet uns sicher durch die Stadt.

Hier gibt´s Demo Schilder zum Selbstausdrucken und vor unserer Geschäftsstelle in der Platenstr. 4 findet ihr links in der grauen Kiste ab 23.4. Windmühlen, Fähnchen, Tattoos und Aufkleber mit denen ihre euch und eure Räder fit machen könnt, da kommt ihr 24/7 ran ;)

Mehr Infos über die Kidical Mass Bewegung gibt´s hier: https://kinderaufsrad.org/

Genauer Routenplan

  • Aufgrund von Baumaßnahmen kann es kurzfristig zu Änderungen im Routenverlauf kommen.

 

Jetzt zum Vorteilspreis Mitglied werden & Vorteile sichern

Anlässlich der Kidical Mass erhältst du jetzt allein oder mit deiner Familie die ADFC-Mitgliedschaft im ersten Jahr zum Einstiegspreis von 19,00 Euro (regulär 66,00 Euro). Das Angebot gilt auch für Familien- und Haushaltsmitgliedschaften (regulär 78,00 Euro). Es gibt das komplette Vorteilspaket inklusive Pannenhilfe, Haftpflicht/Rechtsschutz und Radwelt-Magazin für 12 Monate.
hiergeht's zur Einstiegsmitgliedschaft. Der Rabattcode ist bereits hinterlegt.

 

Alle Spielregeln und Teilnahmebedingungen im Überblick

 

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung, euer Fahrrad sollte bitte verkehrssicher sein!
  • Die Demozug wird von Ordner:innen begleitet. Gelbe Warnwesten und weiße Armbinden tragen an diesem Tag bitte nur die Ordner:innen.
  • Bitte hört auf deren Anweisungen. Es dient der Sicherheit aller.
  • Familien mit Kindern, und Menschen mit gemütlichem Tempo starten bitte vorne als Erste. Diese beiden Gruppen sollten sich daher frühzeitig in die Nähe des Startortes begeben. Schnelle Radler:innen fahren bitte zum Schluss los. So bilden wir einen geschlossenen Demozug ohne Lücken. Die hinten Radelnden haben durch den späteren Start weniger Zeit, können den Anschluss aber dank schnellerem Tempo halten. Das Fahren im kompakten Verband ist auch aus Sicherheitsgründen wichtig, da die polizeiliche Absperrung der Straßen zeitlich begrenzt ist.
  • Radeln in großen Gruppen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme – haltet bitte ausreichend Sicherheitsabstand zueinander und fahrt »vorhersehbar«, also ohne plötzliches Ausschwenken und abruptes Anhalten.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mitfahren.
  • Eine Teilnahme als Fußgänger, mit Inlineskates/Rollschuhen/Skateboards/etc. sowie mit E-Scootern, o.ä. ist nicht zulässig. 
  • Die Mitnahme von Hunden ist aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich.
  • Das Führungsfahrzeug der Polizei darf nicht überholt werden.
  • Grundsätzlich darf nicht auf der Gegenfahrbahn gefahren werden. 
  • Wir machen Platz für Rettungsfahrzeuge, indem wir zügig rechts ran fahren und anhalten.
  • Kundgebungsmittel (Fahnen, Wimpel, Flyer, usw.) und sonstige Gegenstände (Handy, etc.) müssen aus Sicherheitsgründen fest mit dem Rad verbunden sein, so dass diese  während der Fahrt nicht herunterfallen können.
  • Es werden Foto-, Bild- und Tonaufnahmen auf der Veranstaltung gemacht. Diese werden zur Veröffentlichung in allen Medien sowie den Kommunikationskanälen und Publikationen des ADFC eingesetzt. Bei Veröffentlichung von Bildern, auf denen Einzelpersonen identifizierbar sind, können diese verlangen, dass ihre Gesichter unkenntlich gemacht werden. Dazu bitte eine E-Mail mit Angabe zum Bild und Link zum ADFC-Kommunikationsmittel (Newsletter, Webseite etc.) an info [at] adfc-muenchen.de senden.
  • Wer einen Platten oder sonstigen Defekt hat und nicht weiterfahren kann, muss die Demo leider verlassen. Da wir leider nicht auf die Reperatur warten können. Als Abschluss der Demo fährt eine mobile Bühne mit, diese kann euch evlt. mitnehmen, je nach größe des Rades.
  • Wenn Kinder sich zufällig während der Demo von ihren Eltern trennen sollten haben wir eine Sammelstellt an der Lastenradbühne auf der Wiesn, da könnt ihr euch dann wieder treffen. 

https://garching.adfc.de/neuigkeit/kidical-mass-9

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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